Fördermittelgeber

Richtlinie zur Förderung von Wissenschaftskommunikationsprojekten im Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung richtet gemeinsam mit Partnern das Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit aus. Über die Förderrichtlinie sollen interaktive Formate der Wissenschaftskommunikation gefördert werden, die Bürgerinnen und Bürgern einen Raum bieten, um zu vielfältigen Aspekten von Freiheit in Bildung und Forschung miteinander i

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) richtet gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien seit dem Jahr 2000 die Wissenschaftsjahre aus.

Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit noch stärker für Wissenschaft zu interessieren. Die Wissenschaftsjahre zielen auch darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Zu diesem Anlass widmet sich das Wissenschaftsjahr 2024 dem Thema Freiheit und wird öffentliche Diskurse über Wert und Bedeutung von Freiheit anregen.

Zuwendungszweck

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, Vorhaben der Wissenschaftskommunikation im Themenfeld Freiheit anzuregen, die besonders niedrigschwellige Beteiligungsangebote schaffen und von ihrer Wirkungsdimension vor allem dialogorientiert beziehungsweise partizipativ ausgerichtet sind.

Das Wissenschaftsjahr organisiert sich inhaltlich in folgenden Themenfeldern:

  1. Was heißt Freiheit im Jahr 2024?
  2. Freiheit künftiger Generationen
  3. Freiheit in Europa und weltweit

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den oben skizzierten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2024 – Freiheit befassen. Gefördert werden:

  • Dialog- und Partizipationsformate
  • Informations- und Vermittlungsformate
  • edukative Vermittlungsformate
  • Niedrigschwellige Beteiligungsangebote
  • interdisziplinäre und transdisziplinäre Formate
  • künstlerische und kulturelle Projekte

Insbesondere werden gefördert:

  • Niedrigschwellige Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten.
  • Methodisch innovative Formate, die Methoden der Wissenschaftskommunikation gemeinsam mit Akteuren aus den Bereichen Kultur, Bildung, Vermittlungsarbeit, Zivilgesellschaft weiterentwickeln.
  • Vorhaben, die gemeinschaftlich von Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Partnern aus anderen Bereichen umgesetzt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit Forschungsschwerpunkt in den oben genannten Themenfeldern, Kultur- und Bildungseinrichtungen (z.B. Theater, Museen / Gedenkstätten) und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, Volkshochschulen, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (z.B. Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte etc.). Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.

Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 20 000 Euro bis 70 000 Euro gefördert werden.

 

Kontakt

Maria Habigsberg
Telefon: +49 30 67055 785
E-Mail: maria.habigsberg@dlr.de

Carola Hänel
Telefon: +49 30 67055 782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de

 

Förderregion
National
Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Laufzeit
01.04.2024 – 31.12.2024
Fördermittelgeber
BMBF

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