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Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/DSD) und transgeschlechtlichen Menschen im Gesundheitswesen

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt, Projekte zu fördern, die Beiträge zu einem Abbau von Diskriminierung von Menschen mit DSD und transgeschlechtlichen Menschen im Gesundheitswesen leisten.

Die Situation von Menschen mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (engl. meist: „differences of sex development“ oder „DSD“) und von transgeschlechtlichen Menschen ist seit mehreren Jahren Gegenstand einer auch öffentlich geführten Debatte. In der 18. Legislaturperiode hatten sich die die Bundesregierung tragenden Parteien im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, „die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus (zu) nehmen.“ Auf dieser Grundlage richtete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Interministerielle Arbeitsgruppe Inter- und Transsexualität ein, an der auch das Bundesministerium für Gesundheit mitwirkte.

Es wurde deutlich, dass Menschen mit DSD und transgeschlechtliche Menschen auch im Gesundheitswesen aufgrund ihrer Geschlechtsentwicklung oder ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Dies geschieht beispielsweise wegen des äußeren Erscheinungsbildes oder eines Unterschieds zwischen Aussehen und Namenseinträgen. Auch kann der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erschwert sein.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt vor diesem Hintergrund, Projekte zu fördern, die Beiträge zu einem Abbau von Diskriminierung von Menschen mit DSD und transgeschlechtlichen Menschen im Gesundheitswesen leisten.

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung soll dies durch die Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (Ärzt*innen, Pfleger*innen, medizinische Fachangestellte etc.) erreicht werden, die zu einer Sensibilisierung im Umgang mit Menschen mit DSD und transgeschlechtlichen Menschen führen können. Beispiele für solche Maßnahmen können Fortbildungen zu den wissenschaftlichen Grundlagen der Geschlechtsentwicklung und Geschlechtsidentität, Schulungen in angemessener Kommunikation oder Informationsveranstaltungen zu rechtlichen und ethischen Aspekten von DSD oder Transsexualität sein.

Durch solche und weitere geeignete, wissenschaftlich validierte Maßnahmen sollen Beschäftigte im Gesundheitswesen in höherem Maße befähigt werden, einen geschlechtssensiblen, diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit DSD und transgeschlechtlichen Menschen zu pflegen.

Diese Förderbekanntmachung wurde am 05.07.2018 wie folgt geändert: In Abschnitt 9, „Geltungsdauer“, wurden die folgenden Sätze ergänzt: „Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit der Förderbekanntmachung entsprechend, aber nicht über den 31.12.2023  hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderbekanntmachung bis mindestens 31.12.2023 in Kraft gesetzt werden.“

Diese Änderung erfolgte aus formalen Gründen. Inhaltliche Konsequenzen ergeben sich dadurch nicht.

Förderprogramm
Ressortforschung des BMG (Bekanntmachungen)
Förderregion
National
Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Auftraggeber
BMG
Fördermittelgeber
BMG

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