Fördermittelgeber

Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

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Die Forschungszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) und Zentralasiens (Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) hat bereits in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Im Kontext der „Zeitenwende“ aufgrund des offenen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist die kooperationspolitische Bedeutung dieser Regionen weiter gestiegen. Forschungs- und Innovationskooperation unterstützt die zivilgesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklung dieser Länder. Sie trägt dazu bei, gemeinsame Werte zu stärken und Reformprozesse zu fördern.

Die strategische Bedeutung der Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens ergibt sich auch aus deren zum Teil beachtlicher Forschungsexpertise sowie den naturräumlichen Gegebenheiten und Forschungsmöglichkeiten vor Ort. Einzigartige Ökosysteme, natürliche Ressourcen und wichtige Rohstoffe in den zwei Regionen bieten Kooperationspotenziale in zahlreichen Themenfeldern, die auch bei der Bewältigung der großen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen im Kontext der nachhaltigen Entwicklungsziele eine Rolle spielen. Hierzu gehören etwa Kooperationen zu Fragestellungen im Kontext der Anpassung an den Klimawandel, zum Umgang mit sich verändernden Abflussregimen oder Agrarlandschaftsräumen. Einige der Länder bieten sich als Partner in den Bereichen Erneuerbare Energie, Produktion von Grünem Wasserstoff, Energieeffizienz und CO2-Reduktion an. Die Länder des Südkaukasus sind beispielsweise für die Biodiversitätsforschung von besonderer Bedeutung, die zentralasiatischen Gebirgsregionen ein natürliches Labor der Naturgefahrenforschung.

Der Ausbau der Kooperation geschieht zudem vor dem Hintergrund einer stärkeren Integration insbesondere von Ländern der Östlichen Partnerschaft in den Europäischen Forschungsraum und der weiteren Zunahme der strategischen Relevanz Zentralasiens. So wurden der Ukraine und Moldau 2022 der Status als EU-Beitrittskandidaten zuerkannt und Georgien die EU-Beitrittsperspektive in Aussicht gestellt. Alle drei Länder gehören zusammen mit Armenien zu den assoziierten Staaten des Europäischen Forschungsrahmenprogramms „Horizon Europe“. Neben dem Einbezug in die europäische Forschungsförderung werden diese Länder seitens der EU auch in erheblichem Umfang durch Beratungen bei der Reform ihrer Forschungs- und Innovationssysteme unterstützt. Dieser Prozess wird durch die geplanten Fördermaßnahmen flankiert. Im Zuge der geopolitischen Umwälzungen gewinnt auch die Kooperation mit den Staaten Zentralasiens noch weiter an Bedeutung. Hier liegt der Fokus auf der Entwicklung und Stärkung rechtsstaatlicher Elemente und der Förderung nachhaltiger Strukturen im Forschungsbereich. Dem liegt die Zielsetzung zugrunde, langfristig stabile, kooperative Beziehungen für die Forschung zu schaffen. Die Festigung von Partnerschaften, geprägt durch Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Dialogbereitschaft, trägt unmittelbar dazu bei, den kompetitiven Stärken der europäischen Forschung in der Region Zentralasien Raum zu geben.

Forschungskooperationen mit der Östlichen Partnerschaft und Zentralasien bieten damit das Potenzial, attraktive Forschungsfelder von zentraler Relevanz für die Lösung globaler Herausforderungen zu erschließen. Zugleich befördern sie die stärkere Einbindung der regionalen Forschungslandschaft in den europäischen Forschungsraum. Sie dienen der weiteren Etablierung von dialogbereiten, nachhaltig verlässlichen Partnerschaften auf Basis guter wissenschaftlicher Praxis. Sie tragen zur Erschließung eines sich dynamisch entwickelnden Wissenschafts- und Wirtschaftsraums bei und eröffnen so vielfältige Verwertungspotenziale.

Ziel dieser Rahmenbekanntmachung ist es daher,

  • neue Kooperationsbeziehungen in den zwei Regionen zu etablieren und bestehende Kooperationen zu festigen,
  • im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit nachhaltige internationale Wissens- und Innovationsnetzwerke zu knüpfen,
  • einen verbesserten Zugang zu Forschungsressourcen und relevanten Netzwerken sowie herausragenden Institutionen und Forschenden in den zwei Regionen zu ermöglichen,
  • die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig zu stärken sowie
  • die Sichtbarkeit deutscher Forschungsexzellenz in den zwei Regionen zu erhöhen.

Damit leistet die Rahmenbekanntmachung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Weitere Informationen zum Gegenstand der Förderung, zur Antragsberechtigung und zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Kontakt

Dr. Kirsten Kienzler
Telefon: +49 228 3821 1458
E-Mail: kirsten.kienzler@dlr.de

 

Förderregion
International
Status
siehe Ausschreibung
Fördermittelgeber
BMBF

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