Fördermittelgeber

Erprobung der „Neuromuskulären Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung“

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Der Nutzen der neuromuskulären Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung ist noch nicht hinreichend belegt. Die Methode weist das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative im Vergleich zur Gangtherapie auf, da die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die neuromuskuläre Feedbacktherapie im Vergleich zu einer zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß Heilmittel-Richtlinie erbringbaren Therapie zu einer besseren Gehfähigkeit führt. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in seiner Sitzung am 17. August 2023 eine Richtlinie zur Erprobung der neuromuskulären Feedbacktherapie zur Behandlung von querschnittgelähmten Patientinnen und Patienten beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind der Erprobungs-Richtlinie, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation (auch abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/6144/) zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten.

Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der neuromuskulären Feedbacktherapie zur Behandlung von querschnittgelähmten Patientinnen und Patienten durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendige Studie soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution nach Maßgabe dieser Richtlinie entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.

 

Förderprogramm
Erprobungsrichtlinien
Förderregion
International (Europa)
Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Fördermittelgeber
G-BA

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