Die Games-Förderung des Bundes auf der gamescom 2026
21.08.2026 — Mit der Games-Förderung des Bundes wird die Entwicklung von Games – interaktiven, elektronischen Werken, die auf einer Spielidee beruhen – gefördert. Die Förderung hat unter anderem zum Ziel, Deutschland als Standort für Games-Entwicklung international wettbewerbsfähig zu machen und ein nachhaltiges Games-Ökosystem aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen zu schaffen.
Der DLR Projektträger setzt die Games-Förderung im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) um.
Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des DLR Projektträgers.
Auf der gamescom:
Am Stand des BMFTR in der Business Area,
Halle 4.1, Stand B 056g / C 064g
E-Mail: games@dlr.de
Telefon: +49 (0) 228/3821-1850
Die wichtigsten Fakten zur Games-Förderung des Bundes für Fördermittelinteressierte als Factsheet und im FAQ:
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Förderbetrag: max. 8 Millionen Euro pro Projekt
Welche Mindestinvestitionssumme muss mein förderfähiges Projekt aufweisen?

Investitionssumme des förderfähigen Projekts: ab mindestens 300.000 Euro
Muss das Geld zurückgezahlt werden?

Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Wie viel Prozent der Kosten werden gefördert? Wie hoch ist die Förderquote?

Der allgemeine Förderanteil kann bis zu 25 % betragen.
Je nach Förderfähigkeit kann der Gesamtförderanteil bis zu 45 % für kleine und mittlere Unternehmen sowie bis zu 50 % für Start-ups betragen.
Der übrige Teil der förderfähigen Kosten muss aus nicht subventionierten Quellen finanziert werden.
Welche Projekte können gefördert werden?

Neue Spiele, umfangreiche DLCs/Erweiterungen, Season-Pässe und umfangreiche Plattformportierungen. Umfasst Prototypen und Vollproduktionen.
Welchen Vorteil bringt die Förderung?

Risikominderung: Öffentliche Fördermittel verringern das finanzielle Risiko der Entwicklung.
Können auch internationale Akteure teilnehmen?

Das Programm steht internationalen Unternehmen offen, die über eine rechtmäßige deutsche Niederlassung verfügen, z. B. eine Zweigniederlassung oder eine GmbH.
Lohnt sich die Bewerbung auch für internationale Akteure?

Strategischer Einstieg: Attraktiv bei Investitionen in oder Partnerschaften mit einem deutschen Studio oder wenn ein wesentlicher Teil der Entwicklung in Deutschland stattfindet.
Nutzung von Koproduktionen: Erleichtert Joint Ventures mit deutschen Partnern, den Austausch von Fachwissen und den Marktzugang.
Größe und Ambitionen: Ermöglicht größere, qualitativ hochwertigere Projekte, als dies mit privatem Kapital allein möglich wäre.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Partnern im Ausland?

Internationale Koproduktionen sind zulässig, jedoch muss der deutsche Partner die Rolle des federführenden Partners übernehmen und alle Programmanforderungen erfüllen.
Was müssen ausländische Firmen beachten?

Ausländische Unternehmen können nur teilnehmen, wenn sie den Antrag über eine teilnahmeberechtigte deutsche Tochtergesellschaft, Niederlassung oder juristische Person stellen, die als federführender Partner fungiert.
Weitere Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).