Titel
Förderrichtlinie „Zielgruppenspezifische Prävention zur Verhinderung oder Reduzierung des Cannabiskonsums“
Ziel der Fördermaßnahme „Zielgruppenspezifische Prävention zur Verhinderung oder Reduzierung des Cannabiskonsums“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist es, durch neue Maßnahmen der selektiven bzw. indizierten Prävention den Cannabiskonsum zu verhindern oder deutlich zu reduzieren. Gegenstand der Förderung sind neue und zielgruppenspezifische Ansätze zur Prävention des Cannabiskonsums bei den Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien bzw. der Kinder und Jugendlichen im ambulanten Jugendhilfesystem zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren.
Gefördert werden Verbundvorhaben, die auf eine messbare Reduktion des Cannabiskonsums bzw. eine Beendigung des Cannabiskonsums oder auf einen messbar späteren Einstieg in den Cannabiskonsum bzw. eine Verhinderung des Einstiegs abzielen.
Die Verbünde müssen aus mindestens einem wissenschaftlichen, ausführenden Partner und mindestens einem wissenschaftlichen Evaluationspartner bestehen. Bei den zu entwickelnden Maßnahmen ist die nachhaltige Anwendung von großer Bedeutung. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird die Einbeziehung von Kooperationspartnern erwartet, die den entwickelten Ansatz perspektivisch weiterführen könnten (z. B. Krankenkassen, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) oder andere Organisationen als Projektpartner, die längerfristig einen entwickelten Präventionsansatz weiterführen oder fördern könnten).
Wünschenswert ist weiterhin die Einbeziehung oder Adaption bestehender etablierter und evaluierter Präventionsmaßnahmen in das Konzept oder die Bezugnahme darauf.
Nicht gefördert werden Projekte, mit denen andere Zielgruppen adressiert werden oder Projekte zur universellen Prävention des Cannabiskonsums.
Kontakt
Dr. Sebastian Poschadel
Telefon: +49 228 3821 1120
E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de