Wissenschaftliche Evaluation der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18c Abs. 2 SGB XI) Los 5: Fortschreibung Monitoring
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wurde seit Herbst 2016 von einem Monitoring begleitet.
Dies soll bis März 2019 weitergeführt werden. Insofern geht es in Los 5 zum einen um die Weiterführung der Datenabfragen und um eine abschließende Einschätzung der Verbände, insbesondere der Pflegekassen, der Leistungserbringer, der Medizinischen Dienste, der Betroffenenverbände und ausgewählter Sozialhilfeträger. Dabei sollen bereits vorliegende Ergebnisse (insbesondere aus der sog. Monitoring-Studie und der Kurzexpertise zu pflegerischen Hilfen) bei der Erarbeitung berücksichtigt werden. Insbesondere bei Leistungserbringern und Betroffenenverbänden soll auch die Qualität der neuen Begutachtungsverfahren beurteilt werden. Den wesentlichen Teil des Loses 5 macht zum anderen die vertiefte Auswertung der gesammelten Informationen mit qualitativer Bewertung aus.
Die Vergabe ist abgeschlossen.