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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm

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Zur weiteren Stärkung der Deutsch-Griechischen Partnerschaftsinitiative vom 5. März 2010 beabsichtigen das General Secretariat for Research and Innovation (GSRI) des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen der Hellenischen Republik und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) der Bundesrepublik Deutschland ihren langjährigen Forschungs- und Innovationsidalog fortzusetzen. Hierzu möchten das BMBF und das GSRI Forschungsprojekte von gemeinsamem Interesse unterstützen sowie den Wissenstransfer zwischen Forschung und Industrie weiter intensivieren. Das dritte Deutsch-Griechische Forschungs- und Innovationsprogramm schließt an die beiden erfolgreichen vorherigen Auflagen aus den Jahren 2013 und 2016 an und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und das Innovationspotenzial beider Länder insgesamt zu verbessern.

Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung von Verbundvorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung. Diese erfolgt entlang der Wertschöpfungskette Grüner Wasserstoff, die besonders internationale Kooperationsprojekte in den Fokus nimmt. Das dritte Deutsch-Griechische Forschungs- und Innovationsprogramm dient als nationale und regionale Forschungsplattform, die den Beginn der gemeinsamen Forschung im Bereich des Grünen Wasserstoffs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Hellenischen Republik darstellen soll.

Die deutsch-griechische Kooperation im Bereich Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Bestandteil der Vernetzung Europas zu einer europäischen Wasserstoffunion. Diese soll die Energieversorgung Europas sicherstellen und die unterschiedlichen Stärken der europäischen Länder im Rahmen einer europäischen Wasserstoffwirtschaft zusammenführen.

Der Zuwendungszweck der Förderrichtlinie liegt darin, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) die Möglichkeit zu bieten, entsprechend ihren wissenschaftlichen Stärken und ihrer Problemlösungskompetenz gemeinsame Vorhaben mit Partnerinnen/Partnern aus Deutschland und Griechenland in sogenannten „2+2-Projekten“ umzusetzen. Unter 2+2-Projekten werden FuE-Vorhaben mit Beteiligung mindestens eines deutschen und eines griechischen forschenden Unternehmenspartners sowie mindestens einer deutschen und einer griechischen Forschungseinrichtung verstanden.

Von besonderer Bedeutung für die nachhaltige Wirksamkeit der Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie ist die Berücksichtigung des Wissens- und Technologietransfers zur Verwertung der erzielten Forschungsleistungen. Zu diesem Zweck plant das BMBF eine begleitende Maßnahme zu fördern. Ziel dieser Maßnahme soll es sein, den Wissens- und Technologietransfer zu stärken, um die Innovationsorientierung der Projekte zu intensivieren, gleichzeitig die Lücke zwischen Grundlagen- und angewandter Forschung zu schließen und durch die Verwertung der Forschungsergebnisse zu einer nachhaltigen deutsch-griechischen Kooperation beizutragen.

Kontakt

Herr Dr. Malte Schrage-Veltins
Telefon: +49 228 3821 2321
E-Mail: malte.schrage-veltins@dlr.de

 

Förderregion
National
Status
offen
Einreichungsfrist
Fördermittelgeber
BMBF

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