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Innovationsausschuss beim GBA
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Neue Versorgungsformen

Die demografische Entwicklung und die starke Zunahme von Menschen mit chronischen und Mehrfacherkrankungen stellen das Gesundheits- und Versorgungssystem sowie alle beteiligten Akteure und Institutionen vor erhebliche Herausforderungen. Um diesen und weiteren Herausforderungen im Gesundheitssystem begegnen zu können, muss die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Mit den Mitteln des Innovationsfonds wird deshalb die Erprobung und Entwicklung neuer Versorgungsformen gefördert. Jährlich stehen dafür bis zu 160 Millionen Euro bereit.

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind solche, die über die bisherige Regelversorgung der GKV hinausgehen. Gefördert werden vor allem Projekte, die

  • eine Sektorentrennung im Gesundheitssystem überwinden
  • Schnittstellen innerhalb eines Sektors optimieren

Und innovative Prozesse und Strukturen zu erproben und zu evaluieren, wird insbesondere eine strukturierte und verbindliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen sowie Einrichtungen in der ärztlichen und nicht-ärztlichen Versorgung gefördert.

Förderbekanntmachungen:

Für neue Versorgungsformen werden jährlich verschiedene Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen durch die verschiedenen Reifegrade der Projektideen und Förderverfahren.

Mehr Informationen: Förderbekanntmachungen

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