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Innovationsausschuss beim GBA
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Förderbekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen des Innovationsausschuss beim G-BA erscheinen im Bundesanzeiger und im Internet. Jede Bekanntmachung enthält die spezifischen Anforderungen an die jeweilige Förderung und den Abgabetermin für die Antragstellung.

Anträge zur Förderung können grundsätzlich nur auf Basis der veröffentlichten Förderbekanntmachungen zu den jeweiligen Förderschwerpunkten (Links einfügen – Folien NVF, VSF, MedLL) gestellt werden.


Übersicht Förderbekanntmachungen

Neue Versorgungsformen

Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen im einstufigen Verfahren mit langer Laufzeit (einstufig lang), in der Regel 36 Monate und in begründeten Ausnahmefällen maximal 48 Monate, gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 erste Alternative SGB V

Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen im einstufigen Verfahren mit kurzer Laufzeit (einstufig kurz), maximal 24 Monate, gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 zweite Alternative SGB V

Themenspezifische Förderung von neuen Versorgungsformen im zweistufigen Verfahren mit langer Laufzeit (zweistufig lang), in der Regel 36 Monate und in begründeten Ausnahmefällen maximal 48 Monate, gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 dritte Alternative SGB V

Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen im zweistufigen Verfahren mit langer Laufzeit (zweistufig lang), in der Regel 36 Monate und in begründeten Ausnahmefällen maximal 48 Monate, gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 dritte Alternative SGB V


Versorgungsforschung

Themenspezifische Förderung von Forschungsprojekten zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, gemäß § 92a Absatz 2 Satz 1 SGB V, mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und in begründeten Ausnahmefällen maximal 48 Monaten

zur Förderbekanntmachung

Antragseinreichung: zur Zeit nicht möglich

Themenoffene Förderung von Forschungsprojekten zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, gemäß § 92a Absatz 2 Satz 1 SGB V, mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und in begründeten Ausnahmefällen maximal 48 Monaten

zur Förderbekanntmachung

Antragseinreichung: zur Zeit nicht möglich


Medizinische Leitlinien

Themenspezifische Förderung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht, gemäß § 92a Absatz 2 Satz 4 dritte Alternative SGB V, mit einer Laufzeit von in der Regel 18 bis 36 Monaten

zur Förderbekanntmachung

Antragseinreichung: zur Zeit nicht möglich

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