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Innovationsausschuss beim GBA
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Abgeschlossene Projekte

Nach Abschluss der Projektlaufzeit haben die geförderten Akteure insgesamt sechs Monate Zeit, um die erforderlichen Nachweise für die Projektförderung vorzulegen. Dazu zählen:

  • ein rechnersicher Verwendungsnachweis
  • Berichte über die geleisteten Projektarbeiten (Schluss- und Ergebnisbericht, bei den neuen Versorgungsformen zusätzlich auch einen Evaluationsbericht)

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Sobald die Abschlussberichte vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Innovationsausschuss sie bewerten und innerhalb von drei Monaten eine Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung abgeben.
Auch eine Teilempfehlung für die neue Versorgungsform oder eine Empfehlung zur Nutzbarmachung der Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung ist möglich. Wird keine Empfehlung für eine neue Versorgungsform abgegeben wird, begründet der Innovationsausschuss seine Entscheidung.

Die Abschlussberichte sowie die Beschlüsse werden in der Projektdatenbank veröffentlicht.

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