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Innovationsausschuss beim GBA
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Innovationsausschuss

Was ist der Innovationsausschuss?

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde im Jahr 2016 als zentrales Gremium vom Gesetzgeber eingerichtet. Er setzt sich aus den verschiedenen Selbstverwaltungsorganisationen des deutschen Gesundheitssystems zusammen. Das sind:

  • der GKV-Spitzenverband,
  • die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
  • die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und
  • die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

sowie:

  • das Bundesministerium für Gesundheit
  • das Bundesministerium für Forschung, Raumfahrt und Technologie.

Den Vorsitz hat der oder die unparteiische Vorsitzende des G-BA.

Darüber hinaus sind Patientenvertreterinnen und -vertreter ohne Stimmberechtigung beteiligt.
Link: Webseite Innovationsausschuss

Der Innovationsausschuss wird von Mitgliedern eines Expertenpools unterstützt. Diese sind bei der Begutachtung der Projektanträge mit ihrer Expertise aus Wissenschaft und Versorgungspraxis eingebunden.
Link: Expertenpool

© Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss

Wie der Innovationsausschuss arbeitet

Der Innovationsausschuss trifft die wesentlichen Entscheidungen für die Verwendung der finanziellen Mittel des Innovationsfonds. Er legt die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderbekanntmachungen fest. Das Gremium entscheidet, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag gefördert wird. Zudem bewertet es die in einem Projekt erzielten Ergebnisse und entscheidet, welche Organisationen und Institutionen diese erhalten. Der Innovationsausschuss wird in seiner Arbeit von einer Geschäftsstelle unterstützt.
Link: Abgeschlossene Projekte

Partner für das Fördermanagement: Der DLR Projektträger

In enger Abstimmung mit der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses übernimmt der DLR Projektträger wichtige Aufgaben bei Management und Umsetzung der Fördermaßnahmen des Innovationsfonds. Das Team des DLR Projektträgers…

  • entwickelt das Förderinstrumentarium weiter,
  • unterstützt bei Antrags- und Auswahlverfahren,
  • übernimmt die förderrechtliche und fachliche Begleitung der Projekte und
  • prüft die Abschlussberichte und Verwendungsnachweise.
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