Nachweis der Mittelverwendung
Zitat aus Zuwendungsbescheid: "Nachweis der Verwendung – Über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel ist für das Haushaltsjahr 2021 und für das Haushaltsjahr 2022 eine rechtsverbindliche Bestätigung gemäß § 29 Abs. 4 Haushaltsgesetz NRW […] nach Maßgabe der wesentlichen Bestimmungen aus diesem Bescheid einzureichen."
Die rechtsverbindliche Bestätigung über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel für das Haushaltsjahr 2021 und für das Haushaltsjahr 2022 ist von den kommunalen Schulträgern spätestens zum 31. März 2023 per E-Mail an ankommen_und_aufholen@dlr.de einzureichen.
Optional zu verwendendes Muster für die rechtsverbindliche Bestätigung
Bitte beachten Sie unser Informationsschreiben (E-Mail) vom 26.10.2022. Sofern Sie für die Bearbeitung des Vorgangs zuständig sind und das genannte Schreiben noch nicht erhalten haben, übersenden wir Ihnen gerne eine Kopie.
FAQ Extra-Geld
Die mit den Schulbudgets und mit den Schulträgerbudgets umgesetzten Maßnahmen sowie die Abrechnung der Bildungsgutscheine sind schriftlich zu dokumentieren. Belege müssen vorgehalten, aber nicht eingereicht werden. Über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel haben die Schulen und die Schulträger ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen und im Falle einer Prüfung sämtliche Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.
In den FAQ im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung finden Sie ausführliche Erläuterungen zum Verwendungszweck und eine Übersicht der zugewiesenen Mittel.
Link: ➔ Extra-Geld | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Link: ➔ Übersicht Extra-Geld fachbezogene Pauschale 2023
Link: ➔ Übersicht Extra-Geld fachbezogene Pauschale 2021/2022
Kontakt DLR Projektträger
Der DLR Projektträger unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen“. Für Rückfragen ist das Team aus der Abteilung „Qualitätssicherung in Schule und Hochschule“ unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: ➔ ankommen_und_aufholen@dlr.de.