Aktionsprogramm Ankommen und Aufholen
Extra-Geld
Online-Formularschrank

Nachweis der Mittelverwendung und Rückzahlung nicht verwendeter Mittel

Kommunale Schulträger berichten über den Einsatz der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel UND über den Einsatz der Mittel, welche von ihnen an Träger anerkannter Ersatzschulen und sonstige öffentliche Träger weitergeleitet wurden.

Die Einreichung der rechtsverbindlichen Bestätigung erfolgt ausschließlich digital über das Funktionspostfach ankommen_und_aufholen@dlr.de (Betreff: Bestätigung Mittelverwendung, Name Schulträger). Die Bestätigung muss persönlich (handschriftlich oder mit einer zertifizierten elektronischen Signatur) unterzeichnet werden.

Der DLR Projektträger prüft die Angaben der rechtsverbindlichen Bestätigung auf Plausibilität. Das positive Prüfergebnis wird vom DLR Projektträger der zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt. Die zuständige Bezirksregierung sendet dem kommunalen Schulträger daraufhin bei Bedarf das Aktenzeichen für die Rückzahlung zu. Der kommunale Schulträger soll erst nach Erhalt des Aktenzeichens, unter Angabe des Aktenzeichens den Betrag aller nicht verwendeter Mittel in einer Gesamtsumme (ggf. inklusive nicht verwendeter weitergeleiteter Mittel) an die Landeshauptkasse erstatten.

Termin für die Einreichung der rechtsverbindlichen Bestätigung für das Haushaltsjahr 2023

Kommunale Schulträger sollen die rechtsverbindliche Bestätigung bitte bis möglichst zum 30. November 2023 einreichen.

Arbeitshilfen

Die ➔ Checkliste „rechtsverbindliche Bestätigung und Rückzahlung“ enthält Informationen zum Verfahren der rechtsverbindlichen Bestätigung der Mittelverwendung sowie zum Verfahren der Rückzahlung nicht verwendeter Mittel. Die Checkliste enthält für alle Schulträger (kommunale Schulträger und Ersatzschulträger) relevante Informationen.

Das optionale ➔ Muster „rechtsverbindliche Bestätigung“ können alle kommunalen Schulträger zur Einreichung der rechtsverbindlichen Bestätigung nutzen. Sie berichten hier über den kompletten bewilligten Zeitraum (1. Januar 2023 bis 6. August 2023) und den Einsatz aller Pauschalmittel (inklusive an eigene Schulen und ggf. Ersatzschulträger weitergeleitete Mittel).

Das optionale ➔ Muster „rechtsverbindliche Bestätigung – Ersatzschulträger“ ist nur für kommunale Schulträger relevant, die Mittel an Ersatzschulträger weitergeleitet haben. Dieses Muster kann von kommunalen Schulträgern verwendet werden, um die notwendigen Informationen von den Ersatzschulträgern einzuholen.

Informationsschreiben DLR-PT

➔ Ankommen und Aufholen – Informationen zum Nachweis der Verwendung der fachbezogenen Pauschale 2023 und zur Rückzahlung nicht verwendeter Mittel, 17. Juli 2023

FAQ Extra-Geld

Die mit den Schulbudgets und mit den Schulträgerbudgets umgesetzten Maßnahmen sowie die Abrechnung der Bildungsgutscheine sind schriftlich zu dokumentieren. Belege müssen vorgehalten, aber nicht eingereicht werden. Über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel haben die Schulen und die Schulträger ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen und im Falle einer Prüfung sämtliche Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.

Die FAQ im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung enthielten ausführliche Erläuterungen zum Verwendungszweck und eine Übersicht der zugewiesenen Mittel. Die FAQ wurden im Juli 2023 archiviert. Sie sind im Folgenden abrufbar.
Link: ➔ Archivierte FAQ Extra-Geld | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw), Stand Juli 2023 Link: ➔ Übersicht Extra-Geld fachbezogene Pauschale 2023 Link: ➔ Übersicht Extra-Geld fachbezogene Pauschale 2021/2022

Kontakt DLR Projektträger

Der DLR Projektträger unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen“. Für Rückfragen ist das Team aus der Abteilung „Qualitätssicherung in Schule und Hochschule“ unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: ➔ ankommen_und_aufholen@dlr.de.