Aktionsprogramm Ankommen und Aufholen
Bildungsgutscheine
Online-Formularschrank

Lerneinheiten dürfen bis spätestens zum 31. Juli 2023 durchgeführt und anschließend abgerechnet werden. Die Abrechnung der Lerneinheiten mit den Schulträgern soll umgehend, möglichst bis Ende August, spätestens bis zum 31. Oktober 2023 erfolgen.

FAQ und Handreichungen

Die FAQ und Handreichungen für Erziehungsberechtigte, Bildungsanbieter, Schulen und Schulträger aus dem Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung wurden im Juli 2023 archiviert. Sie sind im Folgenden abrufbar. Link: ➔ FAQ Bildungsgutscheine Link: ➔ Handreichung für Schulen und Schulträger Link: ➔ Handreichung für Bildungsanbieter

Dokumente für Schulträger

Vordruck: Bildungsgutschein 2023

In diesen Vordruck trägt der Schulträger seine Kontaktdaten mit Nennung einer funktionalen E-Mail-Adresse (falls vorhanden) ein. Die Kontaktdaten werden für die Abrechnung des Bildungsgutscheins seitens des Bildungsanbieters benötigt. Die Schulen tragen die ihnen zugewiesenen BG-Nrn. und weitere Daten (zu fördernde Schülerin bzw. zu fördernder Schüler, zu förderndes Fach / zu fördernde Kompetenz) in das Dokument ein und stempeln das Dokument ab, bevor sie es ausgeben. Link: ➔ Vordruck: Bildungsgutschein 2023

Vordruck: Liste BG-Nrn. für Schulträger

In diesem Vordruck werden die vom Schulträger an die Schulen ausgegebenen Bildungsgutscheine dokumentiert. Link: ➔ Vordruck: Liste BG-Nrn. für Schulträger

Vordruck: Liste BG-Nrn. für Schulen

Diese Liste wird vom Schulträger für jede Schule ausgefüllt. Für jeden Bildungsgutschein, den die Schule vergeben kann, erhält sie eine Bildungsgutscheinnummer (BG-Nr.). Zusammen mit dem Vordruck Bildungsgutschein, in den der Schulträger seine Kontaktdaten eingetragen hat, wird die Liste vom Schulträger an die jeweilige Schule gesendet. Link: ➔ Vordruck: Liste BG-Nrn. für Schulen

Liste der für 2021/2022 zugelassenen Bildungsanbieter

Diese Liste dient nur für Abrechnungszwecke. Bis Ende 2022 durchgeführte Lerneinheiten dürfen von für 2021/2022 zugelassenen Bildungsanbietern bis Anfang 2023 mit den zuständigen Schulträgern abgerechnet werden. Link: ➔ Liste der für 2021/2022 zugelassenen Bildungsanbieter

Liste der für 2023 zugelassenen Bildungsanbieter

Diese Liste dient nur für Abrechnungszwecke. Lerneinheiten dürfen bis spätestens zum 31. Juli 2023 durchgeführt und anschließend abgerechnet werden. Die Abrechnung der Lerneinheiten mit den Schulträgern soll umgehend, möglichst bis Ende August, spätestens bis zum 31. Oktober 2023 erfolgen. Link: ➔ Liste der für 2023 zugelassenen Bildungsanbieter vom 31.05.2023

Vordrucke für Bildungsanbieter

Vordruck: Liste Abrechnung Bildungsanbieter

Dieser Vordruck wird vom Bildungsanbieter ausgedruckt, unterzeichnet, eingescannt und der Scan wird an den Schulträger gesendet. Das Dokument wird vom Bildungsanbieter für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum archiviert und im Falle einer vertieften Prüfung vorgelegt. Link: ➔ Vordruck: Liste Abrechnung Bildungsanbieter 2021/2022 Link: ➔ Vordruck: Liste Abrechnung Bildungsanbieter 2023

Kontakt DLR Projektträger

Der DLR Projektträger unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen“. Für Rückfragen zum Verfahren der Bildungsgutscheine ist das Team aus der Abteilung „Qualitätssicherung in Schule und Hochschule“ unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: ➔ ankommen_und_aufholen@dlr.de.