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eine Hand mit einer Dartscheibe und drei Pfeilen

Steuerliche Forschungszulage: Unternehmen im Gespräch mit der BSFZ

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Seit 2020 können in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, einen Steuerbonus erhalten. Gemeinsam mit drei Partnern prüft der DLR-PT als Bescheinigungsstelle Forschungszulage im Auftrag des BMBF, ob Unternehmen einen Anspruch auf diese steuerliche Förderung haben. Jetzt gibt es erste Praxisbeispiele.

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10.03.2022 — Die steuerliche Forschungsförderung, auch Forschungszulage genannt, soll Innovationen in Deutschland voranbringen und steht allen forschenden Unternehmen zu - unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. So können kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Einzelunternehmer von bis zu einer Million Euro Steuerbonus pro Jahr profitieren. Damit möglichst viele Unternehmen erreicht werden, ist die steuerliche Forschungsförderung als Breitenförderung ausgelegt. Vor allem für den Mittelstand soll die Forschungszulage ein echter Anreiz sein, noch mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Erste Erfahrungen mit dem Steuerbonus

Über ihre Erfahrungen mit der steuerlichen Forschungsförderung sprachen Geschäftsführende von geförderten Unternehmen mit der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die ersten Interviews sind in der Infothek der Website der BSFZ zu finden. Neben Wissenswertem zur Antragstellung erfahren Interessierte hier auch, welche Aspekte dieses Förderinstruments für die Geförderten wichtig sind, warum sie die steuerliche Forschungsförderung weiterempfehlen und dass die meisten in Sachen Forschungszulage zu Wiederholungstätern werden.

Volldigitale und unkomplizierte Antragstellung

Bei den Unternehmerinnen und Unternehmern kommt die steuerliche Förderung gut an. „Die Forschungszulage hilft uns hier. Denn wenn ich weiß, dass ich Unterstützung bekomme, bin ich schneller dazu bereit, auch mal etwas auszuprobieren“, sagt Ute Poerschke. Sie ist die Direktorin der ELSCHUKOM GmbH, einem familiengeführten Unternehmen in Thüringen mit rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das Feinstdraht produziert. Für sie bietet die Forschungszulage genau das, was ihr Unternehmen braucht. „Das Antragsverfahren ist schlank und einfach. Ich kann ergebnisoffen anfangen zu arbeiten und muss keine Genehmigung abwarten“, so Poerschke.

Um den ersten Schritt der zweistufigen, volldigitalen Antragsstellung kümmern sich die AiF Projekt GmbH, die VDI Technologiezentrum GmbH und der DLR Projektträger (DLR-PT) im Rahmen der gemeinsamen BSFZ. Hier begutachten erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Forschungsvorhaben der Unternehmen auf ihre Förderfähigkeit im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Dazu ist zunächst nur eine kurze Beschreibung des Forschungsprojekts nötig. Kommen die Expertinnen und Experten zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem beantragten Vorhaben um Forschung und Entwicklung handelt, können Unternehmen im zweiten Schritt die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Der DLR Projektträger als Partner für den Mittelstand

Der DLR-PT greift in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen auf eine langjährige Expertise zurück. Im Rahmen zahlreicher Projekte im Auftrag von Bund, Ländern und EU beraten und helfen Expertinnen und Experten bei Antragstellung und Umsetzung von Projekten sowie beim Ergebnistransfer in die Praxis, beispielsweise im Rahmen der Mittelstandsprogramme „Mittelstand Digital“, „Digital Jetzt“ und „go-Inno“. Mehr Informationen zu den entsprechenden Förderangeboten und -programmen, die vom DLR-PT betreut werden, bietet die Datenbank auf der DLR-PT-Website.
 

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Dr. Cornelia Rieß

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