Aktionsprogramm Integration
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Wichtige Informationen zum Programm-Monitoring

Die Möglichkeit der Dateneingabe in „PT-Monitoring“ wird für die vom Cyberangriff betroffenen Kommunen bis zum 21. Dezember 2023 verlängert.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach ➔ aktionsprogramm-integration@dlr.de.

Schulträgerbudget Integration

Die Mittel des „Schulträgerbudgets Integration“ werden als fachbezogene Pauschale zur Verfügung gestellt. Der Verwendungszeitraum für die Mittel erstreckt sich vom 7. August bis zum 31. Dezember 2023. Die Mittel können von den Schulträgern schulbezogen oder schulübergreifend dazu genutzt werden, um vor Ort individuelle Förderangebote auf- und auszubauen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern zu organisieren.

Weiterleitung an Ersatzschulträger

Die Träger von Ersatzschulen erhalten die „Schulträgerbudgets Integration“ über die Stadt oder Gemeinde ihres Schulstandorts, die die hierfür vom Land zugewiesenen Mittel an sie weiterleiten. Ersatzschulträger erhalten zudem ein weiteres Budget, mit dem sie in die Lage versetzt werden sollen, wirkungsgleich Maßnahmen wie im Baustein „Extra-Personal für gelingende Integration“ eigenständig zu initiieren, die an öffentlichen Schulen über die Schulaufsicht umgesetzt werden. Diese Mittel erhalten die Ersatzschulträger ebenfalls über die Stadt oder Gemeinde ihres Schulstandortes.

Der Musterbescheid (s.u.) und das Anschreiben (s.u.) sind eine Arbeitshilfen für Kommunen, welche Mittel an Ersatzschulträger weiterleiten müssen.
Link: ➔ Musterbescheid Link: ➔ Anschreiben Weiterleitung

Nachweis der Mittelverwendung

Über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel ist für das Haushaltsjahr 2023 durch die kommunalen Schulträger eine rechtsverbindliche Bestätigung gemäß § 29 Abs. 4 Haushaltsgesetz NRW nach Maßgabe der wesentlichen Bestimmungen aus dem Bescheid einzureichen. Kommunale Schulträger berichten über den Einsatz der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel UND über den Einsatz der Mittel, welche von ihnen an Träger anerkannter Ersatzschulen und sonstige öffentliche Träger weitergeleitet wurden.

Die Einreichung der rechtsverbindlichen Bestätigung erfolgt ausschließlich digital über das Funktionspostfach ➔ aktionsprogramm-integration@dlr.de (Betreff: Bestätigung Mittelverwendung, Name Schulträger).

Die Frist zur Abgabe der rechtsverbindlichen Bestätigung für das Haushaltsjahr 2023 endet

Arbeitshilfen

Die ➔ Checkliste „rechtsverbindliche Bestätigung und Rückzahlung“ enthält Informationen zum Verfahren der rechtsverbindlichen Bestätigung der Mittelverwendung sowie zum Verfahren der Rückzahlung nicht verwendeter Mittel. Die Checkliste enthält für alle Schulträger (kommunale Schulträger und Ersatzschulträger) relevante Informationen.

Das optionale ➔ Muster „rechtsverbindliche Bestätigung (kommunaler Schulträger)“ können alle kommunalen Schulträger zur Einreichung der rechtsverbindlichen Bestätigung nutzen. Sie berichten hier über den kompletten bewilligten Zeitraum (7. August bis 31.12.2023) und den Einsatz aller Pauschalmittel (inklusive an eigene Schulen und ggf. Ersatzschulträger weitergeleitete Mittel).

Das optionale ➔ Muster „rechtsverbindliche Bestätigung – (Bericht des Ersatzschulträgers an den kommunalen Schulträger)“ ist nur für kommunale Schulträger relevant, die Mittel an Ersatzschulträger weitergeleitet haben. Dieses Muster kann von kommunalen Schulträgern verwendet werden, um die notwendigen Informationen von den Ersatzschulträgern einzuholen.

Aktenzeichen für Rückzahlung nicht verwendeter Mittel

Das Aktenzeichen für die Rückzahlung erhalten kommunale Schulträger von der Bezirksregierung, nachdem der DLR Projektträger die rechtsverbindliche Bestätigung auf Plausibilität geprüft hat (s. Bescheid, Nebenbestimmung 3. Rückzahlung).

Online-Informationsveranstaltung am 9. August 2023

Link: ➔ Präsentation „Aktionsprogramm Integration – Online-Informationsveranstaltung“

Informationsschreiben DLR-PT

Link: ➔ Aktionsprogramm Integration – Informationen zum Programmstart, 14. Juni 2023 Link: ➔ Aktionsprogramm Integration – Informationen zum Nachweis der Verwendung und zur Rückzahlung nicht verwendeter Mittel, 17. Oktober 2023

FAQ Aktionsprogramm Integration

Die FAQ im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung enthalten ausführliche Erläuterungen zum Verwendungszweck der „fachbezogenen Pauschale Aktionsprogramm Integration“.
Link: ➔ FAQ Aktionsprogramm Integration Die den Schulträgern zur Verfügung gestellten Gesamtbudgets können einer auf dem Bildungsportal eingestellten Übersicht Schulträgerbudgets entnommen werden. Bei den genannten Summen handelt es sich um Berechnungen basierend auf der im Zuweisungserlass festgelegten Bemessungsgrundlage. Der Schulträger ist frei in seiner Entscheidung, ob und in welchem Umfang er seinen Schulen Mittel unmittelbar für die Umsetzung von Förderangeboten im Sinne des Verwendungszwecks zur Verfügung stellt. Ob und ggf. in welcher Höhe Schulen eigene Budgets zur Bewirtschaftung erhalten, liegt im Ermessen des Schulträgers. Link: ➔ Übersicht Schulträgerbudgets (Juni 2023)

Kontakt DLR Projektträger

Der DLR Projektträger unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des „Aktionsprogramm Integration“. Für Rückfragen ist das Team aus der Abteilung „Qualitätssicherung in Schule und Hochschule“ unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: ➔ aktionsprogramm-integration@dlr.de.